Strafrechtskanzlei an der Elbchaussee

Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren läuft, kann das weitreichende Konsequenzen haben - beruflich, privat und finanziell. In dieser Situation stehen wir Ihnen mit klarer Strategie, juristischer Expertise und vollem Einsatz zur Seite. Unser Anspruch ist es, Ihre Ziele so effektiv wie möglich durchzusetzen. Dafür entwickeln wir mit Ihnen die für Ihren individuellen Fall und Ihre Person passenden Verteidigungsansätze.

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Beratung und Verteidigung

Rechtsanwältin Anna Hoffmann

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Zum allgemeinen Strafrecht gehören Delikte wie z.B. Beleidigung, Betrug, Brandstiftung, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung, falsche uneidliche Aussage, Körperverletzungsdelikte (vorsätzliche, gefährliche, schwere, fahrlässige Körperverletzung), Nötigung, Raub, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und Unterschlagung.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist Teil des Nebenstrafrechts und im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) normiert. Der Erwerb, der Besitz, das Herstellen, das Anbauen, das in Verkehr bringen ist nach § 29 BtMG unter Strafe gestellt, sofern die behördliche Erlaubnis hierzu fehlt. Bei § 29a ff. BtMG handelt es sich um Verbrechenstatbestände. Darunter fallen u.a. Delikte wie die Abgabe von Betäubungsmitteln an Kinder und bewaffnetes Handeltreiben sowie Bandenhandel mit nicht geringen Mengen.

Als Kapitalstraftaten werden besonders schwere Straftaten, die mit der Tötung eines Menschen verbunden sind, bezeichnet. Beispiele für solche Delikte sind Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Körperverletzung mit Todesfolge, Fahrlässige Tötung und Raub mit Todesfolge.

Für Jugendliche und Heranwachsende gibt es insbesondere im Bereich der Rechtsfolgen von Straftaten Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht. Das Sonderstraf- und -strafprozessrecht, ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Es findet Anwendung auf junge Beschuldigte, die sich zur Tatzeit im Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden und ist am Erziehungsgedanken orientiert.

Das Sexualstrafrecht umfasst Straftatbestände, die einen Bezug zur Sexualität haben. Hierunter fallen z.B. Delikte wie Sexuelle Nötigung, Sexueller Missbrauch, Exhibitionismus, Vergewaltigung, Zuhälterei, Zwangsprostitution und Kinderpornographie.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Strafvorschriften, die Verstöße gegen Regeln im Wirtschaftsleben sanktionieren. Hierzu gehören z.B. Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Untreue, Korruptionsdelikte wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und -gewährung, Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung und Bankrott.

Das Steuerstrafrecht ist Nebenstrafrecht und im achten Teil der Abgabenordnung (§§ 369 ff. AO) geregelt. Hierunter fallen Delikte wie Steuerhinterziehung, besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung, Bannbruch, gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder bandenmäßiger Schmuggel, Steuerhehlerei und Steuerzeichenfälschung. Steuerordnungswidrigkeiten sind z.B. leichtfertige Steuerverkürzung und Steuergefährdung.

Das Medizinstrafrecht erfasst Straftaten im Gesundheitswesen. Es betrifft Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheken, Therapeuten, wie auch Medizinprodukte- und Pharmaindustrie. Umfasst sind Abrechnungsbetrug und Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen, Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte.

Der Bereich des Arbeitsstrafrechts umfasst sämtliche Vorwürfe, die einen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsplatz aufweisen und als Straftat verfolgt werden. Arbeitsrechtliche Sanktionsnormen finden sich im Strafgesetzbuch und in strafrechtlichen Nebengesetzen, wie etwa der Abgabenordnung (AO), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB III/IV). In den Bereich des Arbeitsstrafrechts fallen z.B. strafrechtliche Folgen bei Arbeitsunfällen, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und die illegale Arbeitnehmerüberlassung.

Unter den Bereich des Verkehrsstrafrecht fallen Delikte wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Kennzeichenmissbrauch, Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer und Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz.

Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert. Wir bieten Ihnen eine engagierte und durchdachte Verteidigung, unabhängig, wie der Vorwurf lautet. Wir stehen Ihnen in allen Verfahrensstadien durchsetzungsstark zur Seite und verteidigen Sie und Ihre Rechte kompetent und bis zum bestmöglichen Ergebnis. Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des Strafrechts.

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